Die Struktur der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist im Kinder- und Jugendgesetz der EKM beschrieben.
Kinder und Jugendliche kommen auf der Ebene der Kirchengemeinde, in einer Region oder auf der Ebene eines Kirchenkreises in Gruppen oder zur Nutzung von Angeboten zusammen. Es gibt eine Vielzahl von Formaten und Angeboten unterschiedlicher evangelischer Träger mit unterschiedlicher Struktur, die Kinder und Jugendliche nutzen können. Schnittstellen bestehen zu Kindertagesstätten, evangelischen Schulen und evangelische Einrichtungen der Jugendhilfe.
Es gibt unterschiedliche kirchliche Entscheidungsebenen. Die Gemeindekirchenräte, die Kreissynoden und die Landessynode. Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen zu dieser Arbeit ist das Kinder- und Jugendpfarramt der EKM.
Jugendliche können selbst beraten und entscheiden wie sie sich in Kirche und Gesellschaft engagieren wollen und zu welchen Themen sie sich als junge Christen äußern. Kirchliche Beteiligung gibt es als Jugendvertretung in Gemeindekirchenräten und als Jugendsynodale in der Kreis- und Landessynode. Eigenverantwortliche Gremien sind die Kreisjugendvertretung und der Landesjugendkonvent.
Siehe dazu Abschnitt 2 und 3 im Kinder und Jugendgesetz.
Organigramm [*.pdf | 40 KB]