Haushalt

Jede Kirchengemeinde beschließt für das Haushaltsjahr einen Haushalts- und Finanzierungsplan. In diesem soll auch eine ausreichende und realistische Summe für den Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit festgeschrieben sein.

Dort werden die Projekte, Freizeiten und Gruppenarbeiten abgerechnet. Das Verfahren dazu ist zwischen den Verantwortlichen für die Kirchengemeinde und den Mitarbeitenden zu vereinbaren.

Zusätzlich stellt auch jeder Kirchenkreis in seinem Haushaltsplan Gelder für dieses Arbeitsfeld bereit. Was genau finanziert wird und in welcher Form die Mittel zur Verfügung gestellt werden, muss im Kirchenkreis erfragt werden. Die Kreisreferenten unterstützen die Mitarbeiten dabei gern.