Der Initiative zur Erarbeitung einer Konzeption liegt immer ein Wunsch, eine bestimmte Aufgabe oder ein zu lösendes Problem, eine gesetzliche Vorgabe oder ein Auftrag zugrunde.
So können die jeweiligen Mitarbeitenden selbst die Initiative für eine Konzeptionsentwicklung ergreifen, wenn sie ihren Arbeitsbereich verändern bzw. weiterentwickeln möchten oder eine Problemlage erkennen, die ein „weiter wie bisher“ nicht sinnvoll oder möglich erscheinen lassen.
Zum anderen kann von der übergeordneten Ebene, wie der Kirchenkreisleitung, der Aufsichtsbehörde u. a. ein Auftrag zur Konzeptionsentwicklung erteilt werden. Ein solcher Auftrag sollte jedoch bestenfalls das Ziel vorgeben, das mit der zu entwickelnden Konzeption erreicht werden soll, niemals konkrete Schritte, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Diese würden den kreativen Prozess der Entwicklung behindern und die Möglichkeiten und Potentiale vor Ort nicht ausreichend berücksichtigen.
Für manche Arbeitsbereiche ist die Erarbeitung und Umsetzung von Konzeptionen gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen, so z. B. für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in den Gemeinden, Regionen und Kirchenkreisen (Kinder- und Jugendgesetz der EKM § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1)